CDU Kreisverband Lübeck
#anpackenfürLübeck

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Hinterlandanbindung ist der richtige Weg!

Die Hansestadt Lübeck hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) im Planfeststellungsabschnitt Lübeck eingereicht. Gerügt werden unzureichende Prüfungen und Ausbaumaßnahmen der DB für den Streckenabschnitt zwischen Bad Schwartau und Lübeck Hauptbahnhof, sowie im Bereich des Lübecker Hauptbahnhofs.

Im Zusammenhang mit den deutlich zunehmenden Verkehren auf der Hinterlandanbindung der FFBQ werden erhebliche Beeinträchtigungen für den Güterverkehr aus und in die Lübecker Häfen erwartet – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf den Hafenstandort Lübeck.
Dies gilt es zu verhindern.

Hierzu erklärt Bernhard Simon, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: Wir stehen zu 100 Prozent zur Festen Fehmarnbeltquerung und sind überzeugt, dass sie sehr große Chancen für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts bietet. Die Planungen der DB zum Ausbau der Bahntrassen im Raum Lübeck sind jedoch völlig unzureichend. Gespräche sind auf vielen Ebenen und bei zahlreichen Gelegenheiten geführt worden, ohne dass unsere Hinweise von der DB ausreichend aufgegriffen wurden. Auch ich habe diese enttäuschende Erfahrung mehrfach machen müssen. Für die Bahn stand und steht vor allem im Vordergrund, die aktuellen Planungen fristgerecht bis Ende 2029 umzusetzen. Und das, obwohl bereits seit Längerem feststeht, dass der Bahnverkehr über die FFBQ frühestens 2033/2034 beginnen wird, da die DB den Tunnel unter dem Fehmarnsund nicht fristgerecht fertigstellen kann.

Jetzt ist es genug. Die Klage ist der letzte verbleibende Weg, um die Lübecker Interessen angemessen zu wahren. Aus unserer Sicht braucht es:

Ein drittes, besser noch ein viertes Gleis zwischen Bad Schwartau und dem Lübecker Hauptbahnhof und eine optimierte Durchfahrtsmöglichkeiten im Lübecker Hauptbahnhof.

Nur so lassen sich die künftigen Verkehre der FFBQ mit den Anforderungen des Güterverkehrs in und aus den Lübecker Häfen zuverlässig und pünktlich verbinden.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Die Bäderbahn soll nicht nur erhalten, sondern sogar ausgebaut werden. Auch dieser Schienenpersonennahverkehr benötigt im genannten Streckenabschnitt entsprechende Kapazitäten. 

Darüber hinaus gibt es Fragen, die nicht Gegenstand der Klage sind, die Lübeck aber weiterhin im Blick behalten muss: Wie viele zusätzliche Zugverkehre werden künftig über die Strecke nach Bad Kleinen und Schwerin abgewickelt? Welche Auswirkungen wird dies auf die Schließzeiten an den Lübecker Bahnübergängen haben, beispielsweise in der Ratzeburger Allee? Auch hierzu liegen bislang keine ausreichenden Antworten der DB vor.

Wir als CDU werden diese Themen weiterhin konstruktiv begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Interessen Lübecks, seiner Häfen und der Menschen in unserer Stadt bei der weiteren Planung angemessen berücksichtigt werden.