CDU Kreisverband Lübeck
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Hubbrücke - auch der Bund muss sich an Landesrecht halten

Der Lübecker Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende, Dr. Hermann Junghans, mahnt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee, sich beim Umgang mit der Hubbrücke an geltendes Recht zu halten.

„Hier gilt nicht der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht, weil denkmalrechtlich nur das Land der zuständige Gesetzgeber ist. Auch die Verwaltungen des Bundes haben sich an das Denkmalrecht des Landes zu halten“, so Junghans.


Soweit Gefahr bei der Hubbrücke Gefahr im Verzug ist, muss der Bund, in dessen Zuständigkeit die Hubbrücke fällt, auch sofort handeln können. Dass nun aber eine völlige Beseitigung der Fußgängerbrücke beabsichtigt ist, weckt den Verdacht, denkmalrechtliche Auflagen umgehen zu wollen. Dafür spricht auch,
dass der Schwimmkran, der den Abriss vornehmen soll, schon bestellt wurde, bevor die Denkmalbehörden unterrichtet wurden. Zumindest muss mit der Denkmalbehörde erörtert werden, ob einzelne Bauteile mit einem vernünftigen Aufwand erhalten werden können