Ampelkoalition will deutsche Straßen zu ‚Highways‘ umbauen
Die drogen- und suchtpolitische Sprecherin, Dagmar Hildebrand, kritisiert die geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht, mit der die Bundesregierung die bislang geltenden Cannabis-Grenzwerte anheben möchte:
„Offenbar plant die Regierung einen Umbau unserer Straßen hin zu ‚Highways‘, allerdings nicht im Sinne der amerikanischen Fernstraßen, sondern bezogen auf den Zustand nach dem Konsum von Cannabis“, empört sich Hildebrand.
Nach dem Entwurf der Ampelkoalition soll der bislang geltende, von der Rechtsprechung geprägte Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC demnächst auf 3,5 ng pro Millimeter Blutserum angehoben werden.
„Diese Anhebung geht in die völlig falsche Richtung: Statt den Grenzwert auf null Milligramm abzusenken, will die Ampel den bisherigen Wert künftig um das Dreieinhalbfache erhöhen. Sogar für Fahranfänger bzw. junge Fahrer vor Vollendung
des 21. Lebensjahres soll laut Gesetzentwurf kein Grenzwert von 0,0 gelten, sondern von 1,0 ng pro Millimeter Blutserum. Von der Politik der Ampelkoalition hat man erfahrungsgemäß nicht viel zu erwarten. Dass die Bundesregierung jetzt aber
offenbar noch Fahranfänger bzw. junge Menschen zum Cannabiskonsum vor dem Autofahren ermutigt, sollte selbst unter dem Niveau von SPD, Grünen und FDP sein. Ist es aber offenbar nicht“, so Hildebrand.
„Als CDU wollen wir sichere Straßen mit sicher agierenden Fahrerinnen und Fahrern, die nicht von Cannabis berauscht ihre Fahrzeuge führen. Die Tatsache, dass im Gesetzentwurf wenigstens der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ausgeschlossen sein soll, lässt zumindest noch auf einen kleinen Restbestand von Problembewusstsein bei der Regierungskoalition schließen. Die übrigen Probleme sollte jetzt das parlamentarische Verfahren richten, beginnend mit der Ersten Lesung am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag. Dabei gilt: Wenn der Gesetzgeber
die psychoaktive Substanz des Hanfs klar vom Straßenverkehr trennen will, dann muss er das THC natürlich vollständig vom Verkehr fernhalten, also einen Grenzwert von 0,0 ng pro Milliliter Blutserum festschreiben. Alles andere würde auch die eigene Politik des Bundesverkehrsministeriums konterkarieren, die erst im April vorgestellt wurde: ‚vision zero‘, keine Verkehrstoten und -schwerverletzten mehr“, so Hildebrand abschließend.