Neues Cannabis-Gesetz: Kinder und Jugendliche schützen
Details und Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung wurden vom Bundeskabinett beschlossen. Das neue Cannabis-Gesetz sieht u.a. vor, dass Erwachsene in Deutschland ab April bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen dürfen. Das neue Gesetz tritt nun sehr wahrscheinlich zum 1. April 2024 in Kraft.
Andreas Zander, Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion und schulpolitischer Sprecher, ist fassungslos: „Kaum einer hat sich im Vorfeld Gedanken um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen gemacht, obwohl allseits bekannt ist, dass Cannabis eine Einstiegsdroge ist, die oft verharmlost wird. Das geplante Gesetz muss dringend von mehr Prävention – insbesondere für Kinder und Jugendliche - begleitet werden. Meines Wissens gibt es bisher an nur zwei Lübecker Schulen ein dementsprechendes Präventionsangebot.“ Jens Zimmermann, Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion und jugendpolitischer Sprecher, fügt hinzu: „Wenn sogar eine Studie des Gesundheitsministeriums zeigt, dass Cannabis schon jetzt die Droge ist, die Jugendliche und junge Erwachsene illegal am meisten konsumieren und etwa jeder Zehnte im Alter zwischen 12 und 17 Jahren Cannabis bereits probiert hat, dann fragen sich besorgte Eltern sicher nicht umsonst, was passiert, wenn man die Droge bald überall kaufen kann. Auch die Landesstelle für Suchtfragen in Schleswig-Holstein kritisiert, dass das Gesetz zu wenig Prävention für Jugendliche enthalte. Die CDU-Fraktion wird das Thema mit einem Antrag in die nächste Bürgerschaftssitzung einbringen und bittet schon jetzt um breite Unterstützung für diesen Antrag.