CDU Kreisverband Lübeck
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Kein Ausschluss für Massagepraxen

Antragstellung für Dezemberhilfe nun doch möglich

Lübeck/Berlin, 25. Februar 2021. Als im Dezember die Massagepraxen für 14 Tage öffnen durften, klang das zunächst wie eine gute Nachricht. Später stellte sich dann allerdings heraus, dass die betroffenen Betriebe von der Beantragung der wichtigen Dezemberhilfe ausgeschlossen sein sollten – so jedenfalls die Interpretation des Landeswirtschaftsministeriums in Kiel, die viele Firmen in Schleswig-Holstein ratlos zurückließ.

Lübecker Unternehmer der Branche wandten sich daraufhin hilfesuchend an die hiesige Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke. Die CDU-Politikerin hakte noch einmal intensiv beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin nach, um die Rechtslage klären zu lassen. Mit dem Ergebnis zeigt Schmidtke sich nun sehr zufrieden: „Wir haben jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium die Antwort erhalten, dass die Antragsberechtigung ausschließlich für die Tage, an denen die Massagepraxen noch geöffnet waren, entfällt. Sie sind jedoch antragsberechtigt für die Tage der Schließungen im November und Dezember. Ich begrüße diese deutliche Klarstellung des CDU geführten Bundeswirtschaftsministeriums
ausdrücklich.“

Aufgrund der zunächst negativen Einschätzung des Landeswirtschaftsministeriums in Kiel hatten bereits einige Steuerberater die Antragstellung für die betroffenen Unternehmenabgelehnt. Schmidtke: „Auch mit Blick auf die durchaus nachvollziehbare Haltung der Steuerberater ist die jetzige Klarstellung wichtig. Für viele Unternehmer zählt jeder Tag. Daher freue ich mich, dass die betroffenen Betriebe und deren Steuerberater ab sofort mit der Beantragung der Dezemberhilfe beginnen können“.

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied im Gesundheitsausschuss