Sicherheit vor Bürokratie: CDU fordert temporäre Aufhebung des Streusalzverbots für private Anlieger auch in Lübeck
Die anhaltenden Minusgrade und die in weiten Teilen der Stadt spiegelglatten Gehwege stellen eine zunehmende Gefahr für alle Bürgerinnen und Bürger auch in der Hansestadt Lübeck dar – insbesondere für Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen. Angesichts der aktuellen Wetterlage und im Blick auf Vorbilder aus Hamburg und Berlin fordert die CDU Lübeck, dass die Stadtverwaltung kurzfristig das bestehende Streusalzverbot für private Anlieger ebenfalls temporär aussetzt, um die Sicherheit auf Gehwegen und an Zufahrten zu gewährleisten.
In Hamburg hat die Verkehrsbehörde das bisher geltende Verbot für den Einsatz von Tausalz auf Nebenflächen vorübergehend aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung erlaubt Anwohnerinnen und Anwohnern dort, klassisches Streusalz bis zum 13. Februar 2026 zur Bekämpfung von Glätte einzusetzen – als Reaktion auf anhaltenden Dauerfrost und die damit verbundene gefährliche Eisbildung. Ziel ist es, ungewollte Stürze und schwere Verletzungen besonders älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu vermeiden.
Auch in Berlin ist ein ähnlicher Diskurs entbrannt: Aufgrund der extremen Glätte haben der Regierende Bürgermeister und der Verkehrssenat Maßnahmen zur kurzfristigen Freigabe des Tausalzeinsatzes diskutiert und teils bereits per Allgemeinverfügung umgesetzt, um die Zahl der Glätteunfälle zu reduzieren. „Wer sicher gehen will, darf niemanden im Eis zurücklassen: Die Sicherheit unserer Mitmenschen hat Vorrang vor starren Verboten. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Menschen aufgrund spiegelglatter Wege stürzen und verletzt werden“, erklärt Jens Zimmermann, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Lübeck.
Die CDU Lübeck setzt sich daher dafür ein, dass die Hansestadt nach Hamburger und Berliner Vorbild eine befristete Ausnahmegenehmigung erlässt, die es privaten Anliegern erlaubt, Streusalz zur Glättebekämpfung einzusetzen. Dies wäre ein pragmatischer Beitrag, um Verletzungen in dieser akuten Wetterlage zu vermeiden und die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu sichern.
„Temporäre Sicherheit statt dauerhafter Gefahr – das ist kein Widerspruch, sondern gebotene Fürsorge für unsere Stadtbewohner. Gerade ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dürfen nicht zum Opfer bürokratischer Scheingerechtigkeit werden“, so Zimmermann weiter.
Jochen Mauritz, Sprecher der CDU-Fraktion für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, ergänzt: „Es sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für großes Unverständnis, dass die Stadt selbst sinnvollerweise Radwege und Bushaltestellen mit Salz sicher begehbar macht, während direkt davor und dahinter Anlieger an ein Streusalzverbot gebunden sind und Menschen über gefährliche Eisflächen laufen müssen. Dieses Messen mit zweierlei Maß ist nicht vermittelbar – und vor allem ist es riskant. Sicherheit darf nicht an der Grundstücksgrenze enden.“
Die CDU Lübeck betont, dass es selbstverständlich auch notwendig ist, umweltverträgliche Lösungen zu berücksichtigen und mit Augenmaß vorzugehen. In dieser Ausnahmesituation müsse jedoch der Schutz von Leib und Leben höchste Priorität haben.
„Wir fordern die Stadtverwaltung der Hansestadt auf, unverzüglich zu handeln – bevor weitere Unfälle mit schweren Folgen geschehen. Unser Ziel ist eine pragmatische, temporäre Lösung, die den Bürgerinnen und Bürgern in dieser aktuell harten Wintersituation echte Sicherheit gibt.“