CDU Kreisverband Lübeck
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Landfrauen und Torten gehören zu Schleswig-Holstein

Zur aktuellen Debatte um die Zulässigkeit selbsthergestellter Tortenangebote von Landfrauen auf Weihnachtsmärkten oder im Rahmen regionaler Feste äußert sich die kultur- und verbraucherpolitische Sprecherin Anette Röttger:

„Seit über 70 Jahren sind die Landfrauenvereine mit ehrenamtlich geprägten
Vereinsstrukturen auf Orts-, Kreis-, Landes- und Bundesebene eine unverzichtbare Plattform für vielfältige Themen, für echte Begegnung und Austausch im ländlichen Raum. Durch eine in den Reihen der Landfrauen breit verankerte hauswirtschaftliche Fachkompetenz haben sich die von Landfrauen selbsthergestellten Torten zu einem leckeren Markenprodukt höchster Qualität mit regionalem und saisonalem Bezug entwickelt.

Wenn das Tortenangebot der Landfrauen auf Weihnachtsmärkten oder im Rahmen regionaler Feste durch eine unverhältnismäßig enge Auslegung des Lebensmittelhygienerechts in Frage gestellt wird, ist es an der Zeit, die Landfrauentorten zu einem schützenswerten Kulturgut zu erklären. Wir dürfen und sollten den über die Landfrauenvereine organisierten Frauen vertrauen, die in ihrer Freizeit leckere Torten zubereiten, um diese im Rahmen von Festen und Märkten anzubieten. Statt solche Initiativen zu behindern, sollten wir stolz auf sie sein und sie unterstützen.

Bei einem Stück Landfrauen-Torte finden wertvolle Begegnungen im ländlichen Raum statt. Landfrauen leisten darüber einen wichtigen Beitrag für ein gutes und lebendiges Miteinander und für einen Brückenschlag zwischen Stadt und Land. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer regionalen Identität und fördern durch ihre Aktivitäten den sozialen Zusammenhalt. Die ehrenamtlich engagierten Landfrauen sind zudem mit Torten zu besonderen Anlässen nicht gewinnorientiert oder gewerblich unterwegs. In der Regel werden die Erlöse aus Tortenverkäufen für einen guten Zweck gespendet.

Landfrauen stehen für eine hohe Verantwortungsbereitschaft. Sie werden alles tun, was für einen sachgemäßen und hygienischen Umgang mit frischen Lebensmitteln erforderlich ist. Landfrauen, die zu besonderen Anlässen ihre Torten anbieten, verfügen über die erforderlichen Gesundheitszeugnisse und Hygieneschulungen.

Die selbsthergestellten Torten der Landfrauen schmecken hervorragend. Regional und saisonale Lebensmittel sind in der Regel die Grundlage der Rezeptur. Das ist gut so und weckt das Interesse an bewährten Backrezepten und hauswirtschaftlicher Kompetenz. Die Tortenangebote der Landfrauen gehören zu Schleswig-Holstein. Sie dürfen nicht an einer unverhältnismäßig strengen deutschen Auslegung der EU- Gesetzgebung scheitern. Dafür setze ich mich ein,“ so die Abgeordnete abschließend.