Reparieren wird einfacher und attraktiver
Am Dienstag, den 23. April 2024 beschloss das Europäische Parlament die Richtlinie über das Recht auf Reparatur.
„Mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen ist die Annahme der Richtlinie ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft“, so die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Anette Röttger.
Die neue Richtlinie setzt klare Standards für Hersteller und Verbraucher, um Reparaturen zu erleichtern und die Lebensdauer von Produkten deutlich zu verlängern. Konkrete Reparaturpflichten der Hersteller sollen dabei sicherstellen, dass Reparaturen rechtzeitig und kostengünstig durchgeführt werden. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht werden Verbraucher einen Anspruch auf Reparaturen haben. „Durch diese Initiative werden Reparaturen während der gesetzlichen Gewehrleistungsfrist deutlich attraktiver“, so Röttger. Um Verbraucher bei der Suche nach Reparaturmöglichkeiten zu unterstützen, sollen Online-Plattformen eingerichtet werden, die lokale Werkstattbetriebe und Anbieter generalüberholter Geräte auflisten. „Diese Plattformen werden es den Verbrauchern erleichtern, ihre Telefone, Laptops und Fernseher zukünftig einfacher, schneller und kostengünstiger reparieren zu lassen“, so Röttger abschließend.