Buddenbrookhaus: Bürgerschaft rettet das historische Kellergewölbe
Der historische Gewölbekeller des Buddenbrookhauses darf auch nicht in Teilen zerstört werden. Die Lübecker Bürgerschaft bleibt standhaft in ihrer Entscheidung, dass das historische Kellergewölbe im Buddenbrookhaus intakt bleiben muss und nun gibt es eine gangbare Lösung: das Treppenhaus soll an der Gebäuderückseite errichtet werden.
Christopher Lötsch, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, zeigt sich erleichtert: „Wir bekennen uns weiterhin 100prozentig zum ‚Neuen Buddenbrookhaus‘ und sind froh, dass wir die Planungen immer hinterfragt haben. Bisher wurde uns stets erklärt, dass ein Treppenhaus an der Rückseite des Gebäudes nicht möglich ist. Da gab es angeblich statische Probleme, Probleme mit dem Brandschutz und notwendige, aber fehlende Zustimmungen der Nachbarn. Die Genehmigungsfähigkeit wurde abgestritten. Nun hat sich nach fast einem Jahr der Nebel gelichtet. Wir haben es schwarz auf weiß: Ein rückwärtiges Treppenhaus ist möglich. Damit retten wir den Keller UND das Buddenbrookhaus.“ Die Lübecker Bürgerschaft kann stolz auf sich sein. Vor allem in den letzten Monaten wurde ihr immer wieder unterstellt, dass sie das Buddenbrookhaus und die Fördergelder des Landes in Höhe von 19 Millionen aufgrund der „Verzögerungstaktik“ gefährden würde. Davon hat sie sich nicht einschüchtern und von ihrem Kurs abbringen lassen. Der Bürgermeister muss jetzt gegenüber dem Fördergeber klarstellen, dass es in der für vier Jahre geplanten Bauzeit möglich ist, einen kleinen Änderungsbauantrag für einen rückwärtigen Anbau mit einer Kellertreppe einfließen lassen zu können. Dabei können die beiden an der Straße liegenden Hauptbaukörper wie geplant und ohne Zeitverzug abgebrochen und neu errichtet werden.
Es gibt endlich eine Lösung, bei der Keller UND Buddenbrookhaus gerettet werden können. Und diese Lösung wird sicher auch im Interesse des Landes liegen. Denn die gute Nachricht ist: Literatur zerstört kein Denkmal!