Bürgermeisterwahl im November
Zu einem möglichen Wahltermin für die Bürgermeisterwahl in der Hansestadt Lübeck sagt die CDU-Kreisvorsitzende Anette Röttger:
„Es gibt mehr Gründe, die für eine Trennung von Bürgermeisterwahl und Bundestagswahl als für einen gemeinsamen Wahltermin sprechen. Wir folgen daher auch dem Wunsch der Verwaltung, die Bürgermeisterwahl am 5. November und damit nach der Bundestagswahl durchzuführen.
Die Verwaltung hatte darum gebeten, die beiden Wahlen aus organisatorischen Gründen zeitlich zu trennen. Bei der Bürgermeisterwahl dürfen alle Deutschen und alle Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Wochen in der Hansestadt Lübeck wohnen. Bei der Bundestagswahl hingegen dürfen nur deutsche Staatsbürger wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate in der Hansestadt wohnen.
Darüber hinaus unterscheiden sich die inhaltlichen Schwerpunkte bei den beiden Wahlen eindeutig: Die Bürgermeisterwahl ist eine reine Kommunalwahl mit lokalen Themen von der Verwaltungsmodernisierung bis zur Straßensanierung, während es bei der Bundestagswahl auch um die Kanzlerfrage geht.
Entsprechend wird sich die CDU im zuständigen Ausschuss, der den Termin für die Bürgermeisterwahl festlegt, für den 5. November aussprechen.“