CDU Kreisverband Lübeck
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Sollte der Bürgermeister oberer Denkmalpfleger bleiben?

Kommunalpolitische Vereinigung der CDU Lübeck stellt Struktur der Denkmalschutzbehörden in Frage

„Seit dem Ende der Lübecker Eigenstaatlichkeit im Jahr 1937 besitzt die Hansestadt Lübeck die Zuständigkeiten der unteren und auch der oberen Denkmalschutzbehörde“, berichtet der KPV-Kreisvorsitzende Hauke Wegner. Somit übt die Lübecker Denkmalpflege die Aufgaben als kommunale und als Landesdenkmalschutzbehörde aus. Dem übergeordnet ist nur noch das zuständige Ministerium als oberste Landesbehörde.

KPV-Kreisvorstandsmitglied Hermann Junghans ergänzt: „Unter an Denkmalpflege sehr interessierten Bürgermeistern, wie Robert Knüppel, hatte es sich bewährt, dass Lübeck seine Denkmalpflege fast vollständig in eigener Zuständigkeit regeln kann.“ Unter dessen Nachfolgern ist es dann aber auch zu nicht nachvollziehbaren Abwägungen zu Lasten der Denkmalpflege gekommen. Dass der Bürgermeister nun Teile eines bedeutenden mittelalterlichen Gewölbekellers zerstören lassen will, um im Buddenbrookhaus eine Treppe zu ermöglichen, stellt die Struktur der Denkmalbehörden jetzt aber in Frage. Der Lübecker Bürgermeister muss in seiner Funktion Vorgesetzter der unteren Denkmalpflege sein. Die Aufgabe einer Fachaufsicht über die untere Denkmalpflege übt Lindenau aber hier nicht sachgerecht aus. Die KPV fordert daher, dass der Bürgermeister im Fall des Buddenbrookhauses auf entsprechende Weisungen verzichtet. „Sollte der Bürgermeister seine Funktion als oberer Denkmalpfleger zu Lasten der Denkmalpflege ausüben, wäre die Übertragung dieser Aufgabe an das Land eine logische, wenn auch grundsätzlich nicht wünschenswerte Konsequenz. Insbesondere für Lübeck als Welterbe ist die Konzentration der Kompetenzen hier vor Ort eigentlich eine sinnvolle Konstruktion. Der sorgsame Umgang mit diesem darf aber nicht an dessen räumlichen Grenzen Halt machen, sondern die Verpflichtung zum Schutz unseres Kulturerbes muss ganzheitlich verstanden und umgesetzt werden“, so Hauke Wegner und Hermann Junghans.

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Dr. Hermann Junghans, hermann-junghans@t-online.de